Prozessintegration

Die Entwicklung eines neuen Produktes und die Entwicklung des Produktionsprozesses für dieses Produkt ist ein komplexer Vorgang, an dem quasi alle maßgeblichen Funktionen eines entwickelnden und produzierenden Unternehmens beteiligt sind.

Demzufolge ist Produkt- und Produktionsprozessentwicklung entsprechend kostenintensiv.

Besonders ärgerlich ist es deshalb, wenn man in einer fortgeschrittenen Phase der Produkt- und Produktionsprozessentwicklung feststellen muss, dass man sich mit der aktuellen Konstruktion nicht mehr im Schutzbereich eines angemeldeten bzw. bestehenden eigenen Schutzrechts bewegt oder dieses gar erst kurz vor dem Serienanlauf / der Auslieferung des neuen Produkts feststellt.

Ebenso ärgerlich ist es, wenn man erst kurz vor dem Serienanlauf feststellt, dass die gewählte konstruktive Lösung sehr wahrscheinlich zu einer Schutzrechtsverletzung führt.

Dadurch kommt es in einer sehr späten Phase im Prozess zu Änderungen am Produkt, wodurch erhebliche Zusatzkosten anfallen und es zwangsläufig zu Auslieferungsverzögerungen kommt. Umsatzeinbußen sowie eine Verunsicherung der Kundschaft sind weitere negative Folgen.

Im Sinne des „front loading“-Prinzips im Produktenstehungsprozess (kurz: PEP) ist es deshalb erforderlich, notwendige Informationen zum Stand der Technik bzw. zur aktuellen Schutzrechtssituation rund um den zu entwickelnden Gegenstand zur richtigen Zeit im Prozess zur Verfügung zu haben.

Erforderlich ist es deshalb, die Erfordernisse hinsichtlich „Gewerblicher Schutzrechte“ z.B. als Arbeitspakte und / oder als Aufgaben so in den PEP zu integrieren, dass solche Szenarien von vornherein vermieden werden.

Dazu biete ich praxisgerechte Lösungen an.