Beratung zur Etablierung einer Schutzrechtsstrategie

Schutzrechtsstrategie

Eine Schutzrechtsstrategie schadet nur dem Unternehmen, das keine hat.

Idealerweise werden sämtliche Produkte eines Unternehmens unter dem Dach eigener Schutzrechte entwickelt, produziert und vertrieben („Freedom to operate“).

Sofern das eigene Schutzrechtsportfolio „in die Jahre“ gekommen ist, im In- oder vor allem im Ausland lückenhaft ist, das eigene Schutzrechtportfolio zwar erhebliche Kosten verursacht, aber keinen spürbaren Nutzen für das Unternehmen hat oder aktuell gar kein Schutzrechtsportfolio vorhanden ist, ist das Inverkehrbringen von neuen Produkten immer häufiger mit der Gefahr einer Schutzrechtsverletzung verbunden.

Um sich dieser Gefahr nicht auszusetzen, ist der Aufbau eines eigenen, bzw. die Optimierung eines bestehenden Schutzrechtportfolios sehr empfehlenswert.

  • Was meldet man zu einem Schutzrecht an?
  • In welchen Ländern meldet man Schutzrechte an?
  • Welche Art von Schutzrecht meldet man wofür an?
  • Wann ist es sinnvoll, ein Schutzrecht wieder aufzugeben?
  • Wie hält man die Kosten des eigenen Schutzrechtportfolios im Rahmen?

Für solche Frage- und Aufgabenstellungen biete ich kompetente Beratung und Umsetzung von gemeinsam erarbeiteten Konzepten an.